Impressum

Inhaber: Kevin Towarnicki

Am Wolfsgarten 10

95511 Mistelbach

Telefon: +49 152 22813858

Fax:+49 9201 796683

E-Mail: info@kevins-events.de

Internet: kevins-events.de



Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a

Umsatzsteuergesetz:



Unsere AGB´s



§ 1 Geltungsbereich


1. Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Fa. KEVIN´S und ihren Vertragspartnern (Auftraggeber).

2. Die Leistungen der Fa. KEVIN´S erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

3. Sie gelten uneingeschränkt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Individualvereinbarung vorrangig ist.

4. Entgegenstehende AGB sind nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt werden. Schweigen auf

     entgegenstehende AGB gilt nicht als Anerkennung.

5 .Erbringt die Fa. KEVIN´S (auch) andere als die nachfolgend genannten Leistungen, so gelten

     diese AGB sinngemäß auch für diese Leistungen.




§ 2. Vertragsgegenstand


1. Die Fa. KEVIN´S vermietet sogenannte Eventgeräte für den Einsatz auf Veranstaltungen.

2. Die Vertragsgegenstände bestehen in der Regel aus Einzelteilen und müssen für die Benutzung montiert

     werden.

3. Soweit die Fa. KEVIN´S den Aufbau und die Anlieferung übernommen hat, schuldet sie die

     Gebrauchsüberlassung des aufgebauten Vertragsgegenstands.

4. Wird der Aufbau von der Fa. KEVIN´S nicht übernommen, so schuldet sie nur die

     Gebrauchsüberlassung an den entsprechenden Einzelteilen.

5. Je nach Vereinbarung übernimmt die Fa. KEVIN´S neben der Gebrauchsüberlassung auch die

     Sicherung oder Bedienung des Vertragsobjekts.

6. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Einsatzzeit für die nach dem Vertag überlassenen Gegenstände 7

     Stunden pro Tag.

7. Bei Einsätzen ab 4 Stunden steht den Mitarbeitern der Fa. KEVIN´S eine Pause von 30 Minuten zu.

8. Die Fa. KEVIN´S ist berechtigt, die übernommene vertragliche Leistung ganz oder teilweise durch

    Dritte erbringen zu lassen.

9. Die Fa. KEVIN´S ist nicht verpflichtet, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, es sei denn

     dies wurde schriftlich vereinbart.

10. Die Fa. KEVIN´S ist berechtigt, einen anderen als den gemieteten Gegenstand zu liefern, wenn

       dieser im Bezug auf den nach dem - bei dem Vertrag vorausgesetzten oder vereinbarten - Zweck den gleichen

       Funktions- und Leistungsumfang bietet und daher für den Auftraggeber zumutbar ist.



§ 3 Personal-, Transport- und Fahrtkosten


1. Fallen für das Personal der Fa. KEVIN´S Übernachtungskosten an, trägt diese der Auftraggeber.

2. Der Stundensatz für das Personal der Fa. KEVIN´S beträgt 15,- Euro zzgl. USt, soweit nicht eine

     entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde bzw. der Einsatz des Personals pauschal abgegolten wird.



§ 4 Leistungsverzögerungen auf Seiten der Fa. KEVIN´S


1. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Fa. KEVIN´S auch bei verbindlich vereinbarten

     Terminen und Fristen nicht zu vertreten.

2. Sie berechtigen die Fa. KEVIN´S, die vertraglich geschuldete Leistung um die Dauer der

      Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, es sei denn, es wurde verbindlich

     ein bestimmter Termin mit der Maßgabe vereinbart, daß an einer späteren Leistung kein Interesse besteht.

3.Die Fa. KEVIN´S kann wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag

     zurückzutreten, wenn ihre Kapazitäten zur Ausführung des Auftrags nach Wegfall des Hindernisses nicht

    ausreichen würden.

4. Das gleiche gilt bei Ereignissen, welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu

     gehören Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Dritten eintreten.



§ 5 Vertragsrücktrittdes Auftraggebers


1. Ein Vertragsrücktritt des Auftraggebers kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen.

2. Entsprechend der Auslagen und der Umsatzeinbußen der Fa. KEVIN´S sind bei Vertragsrücktritt

    durch den Auftraggeber folgende Rücktrittspauschalen durch den Auftraggeber zu entrichten:

    bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 5 % des vereinbarten Mietzinses

    28 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Mietzinses

    14 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Mietzinses

    weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Mietzinses



§ 6 Beginn der Mietzeit


1. Die Mietzeit beginnt an dem Tag, der zwischen den Parteien gesondert vereinbart wurde.

2. Ist ein genauer Tag für den Beginn der Mietzeit nicht vereinbart, beginnt sie mit dem Tag, an dem das

     Vertragsobjekt während der üblichen Geschäftszeiten oder einem anderem Zeitpunkt mit dem sich der

     Auftraggeber einverstanden erklärt hat, bei diesem eintrifft.

3. Wird das Vertragsobjekt nicht von der Fa. KEVIN´S angeliefert, beginnt die Mietzeit, wenn hierüber

     keine abweichende Einigung erzielt wurde, mit dem Zeitpunkt, in dem das Vertragsobjekt vom Auftraggeber

     abgeholt wird oder es einem unabhängigen Spediteur übergeben wird.

4. Wird das Vertragsobjekt auf Wunsch des Auftraggebers vor dem nach Nr. 1. bestimmten Zeitpunkt abgeliefert,

     dem Spediteur übergeben oder vom Auftraggeber abgeholt, beginnt die Mietzeit in diesem Zeitpunkt.

5. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses beginnt mit dem ersten Tag der Mietzeit.



§ 7 Ende der Mietzeit


1. Die Mietzeit endet zu dem vertraglich gesondert bestimmten Zeitpunkt.

2. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so endet die Mietzeit zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach

     diesen AGB von einer Vertragspartei wirksam gekündigt wurde.

3. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

4.Wird nach dem Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache von dem Auftraggeber fortgesetzt, so verlängert sich

    das Mietverhältnis nicht gemäß § 568 BGB. Der Auftraggeber bleibt aber, wenn er nach dem Ende der Mietzeit

    seiner Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt, in jedem Fall gemäß § 557 I 1 BGB für die Dauer der

    Vorenthaltung verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu bezahlen. Weitere Schadensersatzansprüche der Fa.

    KEVIN´S, die auf der vom Auftraggeber zu vertretenden verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon

    unberührt.



§ 8 Benutzung der Mietsache


1. Das Vertragsobjekt darf vom Auftraggeber nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genützt werden.

2. Das Vertragsobjekt darf ohne schriftliche Zustimmung der Fa. KEVIN´S nicht an einem anderen

     als dem vereinbarten Ort verwendet werden.

3. Der Auftraggeber ist zur Untervermietung bzw. Weitergabe des Vertragsgegenstands an Dritte nicht berechtigt.

4. Hat der Auftraggeber die Bedienung des Vertragsgegenstands selbst übernommen, so verpflichtet er sich,

     diesen nur von qualifizierten Fachkräften bedienen lassen.

5. Der Vertragsgegenstand darf nur in der von der Fa. KEVIN´S vorgesehenen Weise bedient

     werden.

6. Der Auftraggeber hat bei Benutzung des Mietobjektes alle Instruktionen des Herstellers und der Fa. KEVIN´S zu

     beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen der Fa. KEVIN´S zu befolgen.

7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Justierungen oder Veränderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen,

     Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, oder zu versuchen, es sei denn die Fa. KEVIN´S hat

     ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt.

8. Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers, oder der Fa. KEVIN´S, Normschilder und

     sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Mietobjekt zu belassen.

9. Soweit die Fa. KEVIN´S die Bedienung des Vertragsgegenstands übernommen hat, darf der

     Auftraggeber ihn nicht selbst bedienen.



§ 9 Pflichten des Auftraggebers


1. Der Auftraggeber hat bei Pfändung des Vertragsobjektes der Fa. KEVIN´S unverzüglich Anzeige

     zu machen und das Pfändungsprotokoll zu übersenden.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fa. KEVIN´S während der Mietzeit auftretende Schäden oder

     Verluste des Mietobjektes unverzüglich anzuzeigen.



§ 10 Gewährleistung


1. Geht eine Fehlfunktion auf ein vom Auftraggeber zu vertretenden Umstand zurück, ist jegliche Gewährleistung

     ausgeschlossen. Hierbei wird auf die Regelung dieser AGB zur Haftung des Auftraggebers ausdrücklich

     hingewiesen.

2. Der Auftraggeber kann zunächst nur Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien vergleichbaren

     Gegenstands verlangen.

3. Ob die Fa. KEVIN´S einen Mangel durch Lieferung eines vergleichbaren Gegenstands oder

      durch Nachbesserung behebt liegt in Ihrem Ermessen. Die Lieferung eines vergleichbaren Gegenstands ist

      jedoch nur unter den in § 2 Nr. 10 dieser AGB geregelten Voraussetzungen oder mit Zustimmung des

      Auftraggebers zulässig. Minderung kommt nur insoweit in Betracht, als der Vertragsgegenstand wegen eines

      Mangels oder für die Dauer einer Reparatur oder eines Austausches nicht benutzt werden konnte.

4. Bei der Berechnung der Minderung bleiben solche Ausfallzeiten außer Betracht, die nicht dazu geführt haben,

     dass der vertraglich vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Zweck nicht erreicht werden konnte.

5. Bei der Berechnung der Minderung bleiben ebenfalls Ausfallzeiten außer Betracht, die darauf beruhen, daß der

     Auftraggeber seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige der Fehlfunktion nicht nachgekommen ist.



§ 11 Haftung der Firma KEVIN´S


1. Hinsichtlich der Erbringung der vertraglichen Hauptleistungspflichten haftet die Fa. KEVIN´S nicht für leichte

     Fahrlässigkeit.

2. Darüber hinaus, insbesondere hinsichtlich von Schäden, die beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen, hat

     die Fa. KEVIN´S nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

3. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB haftet die Fa. KEVIN´S in Fällen der Nr. 2 auch bei

     grobem Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn letztere haben die Funktion von leitenden

     Angestellten.



§ 12 Haftung des Auftraggebers


1. Der Auftraggeber hat bei Schäden am Vertragsgegenstand jede Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten.

2. Der Auftraggeber haftet darüber hinaus für jedes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Dritter, die mit dem

     Vertragsgegenstand entsprechend dem vom Auftraggeber verfolgten Nutzungszweck in Kontakt kommen.

3. Hat der Auftraggeber den Aufbau des Vertragsgegenstands selbst übernommen, so wird vermutet, daß eine

     auftretende Fehlfunktion auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückgeht.



§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht


1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber

     Forderungen der Fa. KEVIN´S aufrechnen.

2. Wegen Ansprüchen aus anderen Rechtsbeziehungen als dem jeweiligen Vertragsverhältnis steht dem

     Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.



§ 14 Zahlungsverzug


1. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist die Fa. KEVIN´S berechtigt, für alle noch

     ausstehenden Leistungen Vorauszahlung zu verlangen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

2. Dieses Recht (Nr. 1) steht der Fa. KEVIN´S auch zu, wenn der Auftraggeber mit Leistungen aus

     anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen in Verzug kommt.

3. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele kann die Fa. KEVIN´S das Zurückbehaltungsrecht nach

     Nr. 1 auch dann ausüben, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.



§ 15 Kreditwürdigkeit und Vermögensverschlechterung


1. Werden nach Abschluß des Vertrages Umstände bekannt, die berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des

     Auftraggebers rechtfertigen oder tritt nach dem Abschluß des Vertrags in den Vermögensverhältnissen des

     Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, ist die Fa. KEVIN´S berechtigt, vom Vertrag

     zurückzutreten.

2. Der Auftraggeber kann die Wirkungen des Rücktritts dadurch abwenden, daß er den Mietzins für den

     vereinbarten Zeitraum im Voraus entrichtet. Die Zahlung hat vor dem Beginn der Mietzeit, spätestens aber zwei

     Wochen nach der Erklärung des Rücktritts zu erfolgen.

3. Die Rechte der Fa. KEVIN´S aus § 321 BGB bleiben von der Möglichkeit des Rücktritts unberührt.



§ 16 Rückgabe des Vertragsgegenstandes


1. Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand der Fa. KEVIN´S in dem Zustand zurückzugeben,

     der dem Anlieferungszustand des Gerätes unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen

     Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht.

2. Wurde der Vertragsgegenstand dem Auftraggeber in aufgebautem Zustand zum Gebrauch überlassen, so ist

     er im gleichen Zustand zurückzugeben.

3. Ist Gegenstand des Vertrages nur die Überlassung des Gebrauchs der einzelnen Teile, so müssen diese in

     gleicher Weise verpackt und zerlegt zurückgegeben werden, wie sie übernommen wurden.

4. Mit der Rücknahme des Vertragsobjektes bestätigt die Fa. KEVIN´S nicht, daß diese ohne

     Mängel übergeben wurden. Die Fa. KEVIN´S behält sich ausdrücklich vor, das Mietobjekt eingehend zu prüfen.



§ 17 Schadensersatz


1. Von Ansprüchen Dritter, die auf einem nach diesen AGB von der Fa. KEVIN´S nicht zu

      vertretenden Umstand beruhen und die vom Auftraggeber gemäß dieser AGB zu vertreten sind, hat der

      Auftraggeber die Fa. KEVIN´S freizustellen.

2. Hat der Auftraggeber den Verlust oder technischen bzw. wirtschaftlichen Totalschaden eines ihm überlassenen

     Gegenstands zu vertreten, so ist vom Auftraggeber als Schadensersatz für den bis zur Ersatzbeschaffung zu

     erwartenden Nutzungsausfall der für diesen Gegenstand vereinbarte Mietzins für 6 Tage seit der Anzeige des

     Vorfalls geschuldet. Sind nach dem Vertrag nach der Anzeige durch den Auftraggeber noch Mietzahlungen

     geschuldet, so werden diese auf die Schadensersatzpauschale angerechnet, bleiben im übrigen aber

     unberührt. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, das ein Schaden nicht oder nur in einem geringeren

     Umfang entstanden ist. Für die Fa. KEVIN´S ist der Nachweis eines höheren Schadens zulässig.

3. Ist der Gegenstand nach Nr. 2 Teil eines ebenfalls überlassenen größeren Gegenstands, der selbständig nicht

     nutzbar ist, so ist für die Schadensersatzpauschale der für den gesamten Gegenstand vereinbarte Mietzins für

     die Pauschale ausschlaggebend.

4. Behebt die Fa. KEVIN´S einen Mangel durch Ihre eigenen Mitarbeiter, so berechnet sich der

     Schadensersatz nach Zeitaufwand gemäß dem Nettostundensatz von 15,00 EURO. Der Auftraggeber kann den

     Nachweis eines geringeren Schadens führen. Für die Fa. KEVIN´S ist der Nachweis eines

     höheren Schadens zulässig.

5. Befindet sich das Vertragsobjekt bei Rückgabe nicht im ordnungsgemäßen Zustand nach § 16 dieser AGB

     (z. B. wenn Verschmutzungen vorhanden sifd oder Kabel nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelt

      wurden), wird der hierdurch enpstehende Aufwand zum Nettostundensatz von 15,00 EURO abgerechnet. Der

     Auftraggeber kann den Nachweis eines geringeren Schadens führen. Für die Fa. KEVIN´S ist der Nachweis

     eines höheren Schadens zulässig.



§ 18 Anwendbares Recht


-Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. KEVIN´S und dem

  Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



§ 19 Gerichtsstand


Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Fa. KEVIN´S und dem Auftraggeber ist Bayreuth, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des

§ 38 I ZPO, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.



§ 20 Teilunwirksamkeit


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ́s unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht.